Mängelrechte aus § 634 BGB: Geltendmachung vor Abnahme des hergestellten (Bau-)Werks
Grundsatzentscheidung des BGH zur Frage, ob Mängelrechte aus § 634 BGB bereits vor Abnahme des hergestellten (Bau-)Werks[...]
Bau- und Immobilienrecht
Die Vergabeverordnung ist eine Rechtsverordnung. Ihr Anwendungsbereich umfasst die Vergabe von sämtlichen öffentlichen Aufträgen, die nicht der Sektorenvergabeverordnung (SektVO), der Verteidigungsvergabeverordnung (VSVgV) und der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) unterfallen für den Bereich der Oberschwelle.