Die Leistungsbeschreibung – eindeutig, umfassend und keine Produktvorgabe
Fehler und Unklarheiten in der Leistungsbeschreibung gehen zu Lasten des Auftraggebers
Behebung von Fehlern im Leistungsverzeichnis
Es[...]
Bau- und Immobilienrecht
Im Oberschwellenbereich gibt es eine Informations- und Wartefrist des § 134 GWB. Danach darf der Zuschlag frühestens 15 Tage (10 Tage bei elektronischem Versand der Informationen) nach Absendung der Informationen an die unterliegenden Bieter über...