OVG Lüneburg, Beschluss vom 12.10.2022 - 12 MS 188/21
1. Einleitung
Die Genehmigung und der Bau von Windenergieanlagen stellen sich aus den vielfältigsten Gründen als[...]
Bau- und Immobilienrecht
Im Gegensatz zum Anpassungsverlangen bezieht sich das Harmonisierungsverlagen auf einzelne Bauteile, die nicht unmittelbar mit der gesetzlichen Neuregelung in Berührung kommen. Vielmehr reicht ein konstruktiver Zusammenhang aus, wenn die Durchführung der Änderungen keinen unverhältnismäßigen Mehraufwand in Bezug auf das Anpassungsverlangen darstellt.