Bauüberwacher muss für Witterungsschutz sorgen
Immer wieder kommt es vor, dass während der Errichtung eines Bauwerks witterungsbedingte Schäden entstehen. Im[...]
Bau- und Immobilienrecht
Im Gegensatz zum Anpassungsverlangen bezieht sich das Harmonisierungsverlagen auf einzelne Bauteile, die nicht unmittelbar mit der gesetzlichen Neuregelung in Berührung kommen. Vielmehr reicht ein konstruktiver Zusammenhang aus, wenn die Durchführung der Änderungen keinen unverhältnismäßigen Mehraufwand in Bezug auf das Anpassungsverlangen darstellt.