BGH zur Unionsrechtswidrigkeit der HOAI-Mindestsätze: Weiterhin keine Klarheit!
Am 14.05.2020 hat der für das Architekten- und Ingenieurrecht zuständige VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs zu[...]
Bau- und Immobilienrecht
Im Gegensatz zum Anpassungsverlangen bezieht sich das Harmonisierungsverlagen auf einzelne Bauteile, die nicht unmittelbar mit der gesetzlichen Neuregelung in Berührung kommen. Vielmehr reicht ein konstruktiver Zusammenhang aus, wenn die Durchführung der Änderungen keinen unverhältnismäßigen Mehraufwand in Bezug auf das Anpassungsverlangen darstellt.