Leistungsbeschreibung
Der Auftraggeber bestimmt anhand der Leistungsbeschreibung, welche Leistung er beschaffen will. Die Leistungsbeschreibung dient dabei den Bietern zunächst als klare und unzweifelhafte Basis für die Angebotserstellung. Bei der Leistungserbringung bestimmt sie den Umfang und die Art und Weise seiner Leistungspflicht. Die Leistungsbeschreibung bildet daher das Kernstück und ist wesentlicher Bestandteil der Vergabeunterlagen. Der Grundsatz der eindeutigen und erschöpfenden Leistungsbeschreibung ist essenziell und darum bieterschützend und seine Einhaltung kann somit im Nachprüfungsverfahren überprüft werden.