Enzyklopädie Baurecht

Nachprüfungsverfahren

Im Oberschwellenvergabeverfahren (Kartellvergaberecht) erfolgt der Primärrechtsschutz im Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (1. Instanz).

Stellt die Vergabekammer eine Rechtsverletzung fest, so kann sie nach ihrem Ermessen die geeigneten Maßnahmen treffen, etwa dem Auftraggeber Verhaltenspflichten für das weitere Vergabeverfahren auferlegen oder ihn verpflichten, das Vergabeverfahren aufzuheben und neu durchzuführen.

Ist bereits vor der Entscheidung der Vergabekammer ein wirksamer Zuschlag erteilt, so scheidet Primärrechtsschutz aus; die Vergabekammer kann allenfalls noch das Vorliegen einer Rechtsverletzung feststellen. Dem Unternehmen, das seine Rechte verletzt sieht, verbleibt nur eine Schadensersatzklage vor der ordentlichen Gerichtsbarkeit.