Der Überlebenskampf der VOB/B. Was wird sich am Bau ändern?
Entdecken Sie die Geheimnisse der VOB/B und tauchen Sie ein in die Welt des Baurechts
Warum[...]
Bau- und Immobilienrecht
Öffentliche Aufträge sind grundsätzlich in Losen auszuschreiben. Bei der Loslimitierung kann der öffentliche Auftraggeber vorgeben, auf wie viele Lose ein Bieter bieten darf. Dies schützt kleine und mittelständische Unternehmen, da so verhindert wird, dass große Unternehmen auf alle Lose bieten.