EuGH, Urteil vom 04.07.2019
Der EuGH hat aus Anlass eines von der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren die[...]
Bau- und Immobilienrecht
Öffentliche Aufträge sind grundsätzlich in Losen auszuschreiben. Bei der Loslimitierung kann der öffentliche Auftraggeber vorgeben, auf wie viele Lose ein Bieter bieten darf. Dies schützt kleine und mittelständische Unternehmen, da so verhindert wird, dass große Unternehmen auf alle Lose bieten.