Prof. Dr. Kniffka beendet berufliche Laufbahn endgültig
Prof. Dr. Rolf Kniffka, von 2008 bis 2014 Vorsitzender Richter am Bausenat des Bundesgerichtshofs, hat[...]
Bau- und Immobilienrecht
Der Nachunternehmer oder Subunternehmer übernimmt einen Teil der Leistungen eines Auftragnehmers. Wer sich gegenüber der öffentlichen Hand zu Leistungen verpflichtet hat, kann nach bestimmten Kriterien einen Nachunternehmer ernennen, der diese teilweise erbringt.
Kein Nachunternehmer: Unternehmen, die bloße Teilleistungen mit reiner Hilfsfunktion erbringen, wie beispielsweise Geräteverleiher oder Lieferanten von Werkstoffen.