EuGH, Urteil vom 04.07.2019
Der EuGH hat aus Anlass eines von der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren die[...]
Bau- und Immobilienrecht
Das nicht offene Verfahren ist ein zweistufiges Vergabeverfahren im Bereich der Oberschwelle. Auf der ersten Stufe wird hier durch den Teilnahmewettbewerb die Eignung der Bewerber geprüft. Diese geben einen sog. Teilnahmeantrag ab. Auf der zweiten Stufe fordert der öffentliche Auftraggeber die nach seiner Prüfung geeigneten Bieter zur Abgabe eines Angebots auf. Das offene Verfahren ist zusammen mit dem nicht offenen Verfahren mit Teilnahmewettbewerb der Regelfall des Vergaberechts.