Fördermittel sicherer verwenden: Vorzeitiger Maßnahmebeginn bei Planungsleistungen
Ein für die Praxis erhebliches Problem im Zusammenhang mit Fördermitteln ist der Grundsatz des Verbotes[...]
Bau- und Immobilienrecht
Unter dem im Raumordnungsrecht maßgeblichen Begriff der Raumordnung versteht man die zusammenfassende, übergeordnete Planung und Ordnung des Raumes. Sie ist übergeordnet, weil sie überörtliche Planung ist und weil sie vielfältige Fachplanungen zusammenfasst und aufeinander abstimmt.