Die Leistungsbeschreibung – eindeutig, umfassend und keine Produktvorgabe
Fehler und Unklarheiten in der Leistungsbeschreibung gehen zu Lasten des Auftraggebers
Behebung von Fehlern im Leistungsverzeichnis
Es[...]
Bau- und Immobilienrecht
Unter dem im Raumordnungsrecht maßgeblichen Begriff der Raumordnung versteht man die zusammenfassende, übergeordnete Planung und Ordnung des Raumes. Sie ist übergeordnet, weil sie überörtliche Planung ist und weil sie vielfältige Fachplanungen zusammenfasst und aufeinander abstimmt.