Wann verjährt der Anspruch auf Stellung einer Bauhandwerkersicherheit (§ 648a BGB)?
Anspruch auf Stellung der Bauhandwerkersicherung ist ein sog. verhaltener Anspruch
Zum Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom[...]
Bau- und Immobilienrecht
Eine Rüge ist eine formlose Beschwerde, die an den öffentlichen Auftraggeber gerichtet wird. Durch eine Rüge soll der Auftraggeber die Möglichkeit erhalten, etwaige Vergaberechtsfehler zu korrigieren. Auch wenn bei der Rüge keine Formvorschriften bestehen, sollte diese aus Beweisgründen immer schriftlich erteilt werden. Eine vorherige Rüge ist (fast) immer Voraussetzung für einen zulässigen Nachprüfungsantrag, § 160 GWB.