Baurecht in Zeiten der Corona-Krise
Mit Erlass vom 23.03.2020 hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) gegenüber[...]
Bau- und Immobilienrecht
Unter einer Anhörung gemäß § 28 BVwVfG versteht man die Pflicht der Behörde, vor Erlass eines Verwaltungsaktes, der in die Rechte eines Beteiligten eingreift, diesem Gelegenheit zu geben, sich zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern.