Mängelrechte aus § 634 BGB: Geltendmachung vor Abnahme des hergestellten (Bau-)Werks
Grundsatzentscheidung des BGH zur Frage, ob Mängelrechte aus § 634 BGB bereits vor Abnahme des hergestellten (Bau-)Werks[...]
Bau- und Immobilienrecht
Im Bauinsolvenzrecht geht es um die rechtlichen Fragestellungen des Gläubigers im Zusammenhang mit der (drohenden) Insolvenz des Vertragspartners eines Bau- oder Planervertrages (Architekten/Ingenieur). Im Vordergrund steht also die Sicht der am Bau Beteiligten. Welche Möglichkeiten und Grenzen gibt es für Gläubiger, insolvenzbedingte Forderungsausfälle