Enzyklopädie Baurecht

Bauinsolvenzrecht

Im Bauinsolvenzrecht geht es um die rechtlichen Fragestellungen des Gläubigers im Zusammenhang mit der (drohenden) Insolvenz des Vertragspartners eines Bau- oder Planervertrages (Architekten/Ingenieur). Im Vordergrund steht also die Sicht der am Bau Beteiligten. Welche Möglichkeiten und Grenzen gibt es für Gläubiger, insolvenzbedingte Forderungsausfälle

  • entweder – beispielsweise durch Vertragsgestaltung oder Sicherheiten – von vornherein zu vermeiden,
  • oder zumindest – beispielsweise durch die Inanspruchnahme von Dritten – abzumildern?
Ein Schwerpunkt des Bauinsolvenzrechts liegt in der rechtlichen Bewältigung bei der Abwicklung und Fortführung von Bau- und Planerverträgen, bei denen ein Vertragspartner materiell oder formell insolvent ist.