Enzyklopädie Baurecht

Bauplanungsrecht

Das Bauplanungsrecht – geregelt im Baugesetzbuch, der Baunutzungsverordnung und umgesetzt in den Bauleitplanungen der Gemeinden (Flächennutzungsplan, Bebauungsplan) – umfasst die Vorschriften, die sich mit der Bebauung und der Bebaubarkeit (oder auch nicht-baulichen Nutzung) von Grundstücken befassen.

Im Bauplanungsrecht wird – entsprechend der gesetzgeberischen Vorgaben und des planerischen Willens der für die konkrete Bauleitplanung zuständigen Gemeinden und im Unterschied zum Bauordnungsrecht – die rechtliche Qualität des Bodens und seiner Nutzbarkeit festgelegt. Auch das Art und Maß einer hiernach für Teile des Gemeindegebiets festgelegten bzw. ermöglichten baulichen Nutzung von Flächen wird in der Bauleitplanung festgelegt.

Ein Bauantrag führt nur dann zu einem Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung, wenn das zur Genehmigung beantragte Bauvorhaben sowohl den Vorgaben des Bauordnungsrechts als auch des Bauplanungsrechts entspricht.