Private Bauherren und VOB/B-Vertrag
Handwerker möchten den mit einem Bauherrn zu schließenden Bauvertrag häufig die Regelungen der VOB/B zugrunde[...]
Ratgeber für Bauherren, Planer und Bauunternehmer
Der Bauträgervertrag ist ein „Kaufvertrag“ über ein Grundstück oder eine Eigentumswohnung mit der Besonderheit, dass das „mitverkaufte“ Gebäude und die „Wohnung“ vom „Verkäufer“ als sog. „Bauträger“ noch errichtet werden muss. „Bauherr“ ist also der „Bauträger“ bzw. (Grundstücks-)Verkäufer. Obwohl Bauträgerverträge als „Kaufverträge“ bezeichnet werden und der Bauträger „Verkäufer“ genannt wird, richtet sich das Bauträgerrecht maßgeblich nach Werkvertragsrecht (vgl. § 650u BGB).