Die VOB/B 2016 (2/2016)
Die VOB/B 2016 - Sprengsatz – nicht nur für GroßbaustellenSeit dem 18.04.2016 gilt die neue[...]
Bau- und Immobilienrecht
Der Bauträgervertrag ist ein „Kaufvertrag“ über ein Grundstück oder eine Eigentumswohnung mit der Besonderheit, dass das „mitverkaufte“ Gebäude und die „Wohnung“ vom „Verkäufer“ als sog. „Bauträger“ noch errichtet werden muss. „Bauherr“ ist also der „Bauträger“ bzw. (Grundstücks-)Verkäufer. Obwohl Bauträgerverträge als „Kaufverträge“ bezeichnet werden und der Bauträger „Verkäufer“ genannt wird, richtet sich das Bauträgerrecht maßgeblich nach Werkvertragsrecht (vgl. § 650u BGB).