Mängelrechte aus § 634 BGB: Geltendmachung vor Abnahme des hergestellten (Bau-)Werks
Grundsatzentscheidung des BGH zur Frage, ob Mängelrechte aus § 634 BGB bereits vor Abnahme des hergestellten (Bau-)Werks[...]
Bau- und Immobilienrecht
Dem Realakt fehlt im Gegensatz zum Verwaltungsakt eine verbindliche Regelung, weshalb man diese Handlungsform auch als schlichthoheitliches Handeln bezeichnen kann. Der Realakt bezweckt keine Änderung der Rechtslage, sondern vielmehr einen tatsächlichen Erfolg. Beispielhaft für...