Fördermittel sicherer verwenden: Vorzeitiger Maßnahmebeginn bei Planungsleistungen
Ein für die Praxis erhebliches Problem im Zusammenhang mit Fördermitteln ist der Grundsatz des Verbotes[...]
Bau- und Immobilienrecht
Dem Realakt fehlt im Gegensatz zum Verwaltungsakt eine verbindliche Regelung, weshalb man diese Handlungsform auch als schlichthoheitliches Handeln bezeichnen kann.
Der Realakt bezweckt keine Änderung der Rechtslage, sondern vielmehr einen tatsächlichen Erfolg. Beispielhaft für einen Realakt ist die Teilnahme der Polizei am Straßenverkehr.