Prof. Dr. Kniffka beendet berufliche Laufbahn endgültig
Prof. Dr. Rolf Kniffka, von 2008 bis 2014 Vorsitzender Richter am Bausenat des Bundesgerichtshofs, hat[...]
Bau- und Immobilienrecht
Im Gegensatz zum Anpassungsverlangen bezieht sich das Harmonisierungsverlagen auf einzelne Bauteile, die nicht unmittelbar mit der gesetzlichen Neuregelung in Berührung kommen. Vielmehr reicht ein konstruktiver Zusammenhang aus, wenn die Durchführung der Änderungen keinen unverhältnismäßigen Mehraufwand in Bezug auf das Anpassungsverlangen darstellt.