Wann muss Fachpersonal zur Verfügung stehen?
Und was darf der Auftraggeber vom Auftragnehmer diesbezüglich verlangen?
Es kommt bei Vergabeverfahren immer wieder zu[...]
Bau- und Immobilienrecht
Naturdenkmäler werden nicht durch das Denkmalrecht geschützt, sondern unterliegen dem Natur- und Landschaftsschutz. Geschützt wird also in erster Linie die Bewahrung der für die Ökologie wichtigen Erscheinungsformen einschließlich ihrer Bedeutung für das Landschaftsbild.
Naturdenkmäler sind folglich von Grün- und Gartendenkmälern zu unterscheiden, deren Schutz in der Erhaltung von Zeugnissen der Menschheitsgeschichte zu kultur- und bildungspolitischen Zwecken begründet ist.