Bauen im Bestand (1/2016)
Bauen im Bestand - Grundlagenermittlung ist (fast) allesMehr als die Hälfte aller Bauinvestitionen fließen heutzutage[...]
Bau- und Immobilienrecht
Nebenleistungspflichten nehmen Bezug auf die Hauptleistungspflichten und unterstützen lediglich deren Erfüllung. Teilweise sind sie im Gesetz geregelt (vgl. § 402 BGB). Im Übrigen sind sie dem Schuldverhältnis durch Auslegung (§§ 133, 157 BGB) zu entnehmen. Davon abzugrenzen sind Obliegenheiten.