Bauen im Bestand (1/2016)
Bauen im Bestand - Grundlagenermittlung ist (fast) allesMehr als die Hälfte aller Bauinvestitionen fließen heutzutage[...]
Bau- und Immobilienrecht
Pflichten, aufgrund derer hauptsächlich ein Vertrag geschlossen wird bzw. die den Vertrag „ausmachen“, werden „Hauptleistungspflichten“ genannt. Anders als „Nebenleistungspflichten“ charakterisieren sie das Schuldverhältnis (z.B. Werk-, Bau- oder Architektenvertrag) und bilden die wesentlichen Vertragsbestandteile. Bei gegenseitigen Verträgen stehen sie im sog. „Synallagma“.