Rechtsschutz im Unterschwellenbereich: Es gibt ihn, aber nicht in allen Fällen.
Rechtsschutz im Unterschwellenbereich? Auftraggeber und Bieter scheinen sich einig zu sein: Rechtsschutz in diesem Bereich gibt[...]
Bau- und Immobilienrecht
Nebenleistungspflichten nehmen Bezug auf die Hauptleistungspflichten und unterstützen lediglich deren Erfüllung. Teilweise sind sie im Gesetz geregelt (vgl. § 402 BGB). Im Übrigen sind sie dem Schuldverhältnis durch Auslegung (§§ 133, 157 BGB) zu entnehmen. Davon abzugrenzen sind Obliegenheiten.