Mängelrechte aus § 634 BGB: Geltendmachung vor Abnahme des hergestellten (Bau-)Werks
Grundsatzentscheidung des BGH zur Frage, ob Mängelrechte aus § 634 BGB bereits vor Abnahme des hergestellten (Bau-)Werks[...]
Bau- und Immobilienrecht
Der Städtebauliche Denkmalschutz bezeichnet die Tatbestände des BauGB, die von Seiten des Bundesrechts hoheitliche Befugnisse von Trägern der Planungshoheit in Bezug auf Kulturdenkmäler statuieren sowie Vorschriften der Denkmalschutzgesetze zu Denkmalensembles, zu städtebaulich begründeten Baudenkmälern und Vorschriften des Umgebungsschutzes.