Die BIM-Methode (3/2016)
Planen und Bauen braucht keinen Gesetzgeber
Kaum ein Begriff der Bauwirtschaft ist so aktuell wie der[...]
Bau- und Immobilienrecht
Der Städtebauliche Denkmalschutz bezeichnet die Tatbestände des BauGB, die von Seiten des Bundesrechts hoheitliche Befugnisse von Trägern der Planungshoheit in Bezug auf Kulturdenkmäler statuieren sowie Vorschriften der Denkmalschutzgesetze zu Denkmalensembles, zu städtebaulich begründeten Baudenkmälern und Vorschriften des Umgebungsschutzes.