Mängelrechte aus § 634 BGB: Geltendmachung vor Abnahme des hergestellten (Bau-)Werks
Grundsatzentscheidung des BGH zur Frage, ob Mängelrechte aus § 634 BGB bereits vor Abnahme des hergestellten (Bau-)Werks[...]
Bau- und Immobilienrecht
Der Architektenvertrag ist eine rechtsverbindliche Vereinbarung zwischen Architekt und Bauherr über die Erbringung von – in der Regel vergütungspflichtigen – Architektenleistungen. Vom Begriff des Architekten sind alle Personen erfasst, die Architektenleistungen erbringen, ohne dass es auf deren Qualifikation bzw. Zugehörigkeit zu einer Architektenkammer ankommen würde (vgl. zu den Auswirkungen einer „fehlenden“ Zulassungsbeschränkung im Zusammenhang mit der Vereinbarkeit der HOAI mit Europarecht: EuGH-Urteil vom 04.07.2019).