Rechtsschutz im Unterschwellenbereich: Es gibt ihn, aber nicht in allen Fällen.
Rechtsschutz im Unterschwellenbereich? Auftraggeber und Bieter scheinen sich einig zu sein: Rechtsschutz in diesem Bereich gibt[...]
Bau- und Immobilienrecht
Die Baugestaltungssatzung ist ein Mittel der Gemeinden, auf die bauliche Gestaltung Einfluss zu nehmen. Dabei können sie sich einerseits auf Gebäude beziehen und Regelungen für Dacheindeckungen, Anstriche, Fensterausführungen, der Zulässigkeit von Solaranlagen etc. treffen. Darüber hinaus können sie aber auch Regelungen für Werbeanlagen oder die Gestaltung von Freibereichen treffen. Baugestaltungssatzungen dienen also der Pflege des Ortsbildes, sind gegenüber Vorgaben des Denkmalschutzes jedoch nachrangig.