Wann muss Fachpersonal zur Verfügung stehen?
Und was darf der Auftraggeber vom Auftragnehmer diesbezüglich verlangen?
Es kommt bei Vergabeverfahren immer wieder zu[...]
Bau- und Immobilienrecht
Das Gemeinschaftseigentum ist das Grundstück sowie die Teile, Anlagen und Einrichtungen des Gebäudes, die nicht im Sondereigentum oder im Eigentum eines Dritten stehen, § 1 Abs. 5 Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum bilden somit das Wohnungseigentum....