Mängelrechte aus § 634 BGB: Geltendmachung vor Abnahme des hergestellten (Bau-)Werks
Grundsatzentscheidung des BGH zur Frage, ob Mängelrechte aus § 634 BGB bereits vor Abnahme des hergestellten (Bau-)Werks[...]
Bau- und Immobilienrecht
Wird ein Baumangel von mehreren Baubeteiligten verursacht haften, die Baubeteiligten gegenüber den Bauherren in der Regel als Gesamtschuldner. Bei Mängeln am Bauwerk kann der Bauherr/Auftraggeber die für deren Beseitigung erforderlichen Kosten von jedem Gesamtschuldner...