Enzyklopädie Baurecht

Planungshoheit der Gemeinden

Kernelement des Bauplanungsrechts ist die Bauleitplanung. Diese obliegt den Gemeinden (Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG). Die Befugnis zur Aufstellung von Bauleitplänen ist Ausdruck der kommunalen Planungshoheit, die wiederum Ausdruck des kommunalen Selbstverwaltungsrechts....