EuGH, Urteil vom 04.07.2019
Der EuGH hat aus Anlass eines von der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren die[...]
Bau- und Immobilienrecht
In der 1. Instanz wird der Primärrechtsschutz durch die Vergabekammern gewährleistet. Wird gegen die Entscheidung der Vergabekammer das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde genutzt, ist in 2. Instanz das Oberlandesgericht zuständig.
Wird der Sekundärrechtsschutz bemüht (Schadensersatz), ist je nach Streitwert das Amtsgericht (selten) oder das Landgericht zuständig.