Bauvertrag
Ein Bauvertrag ist der Vertrag zwischen einem Auftraggeber (Besteller), dem Bauherrn, und einem Auftragnehmer (Unternehmer)[...]
Bau- und Immobilienrecht
Neben Hauptleistungspflichten und Nebenleistungspflichten gibt es noch Schutzpflichten. Dabei handelt es sich um die Pflicht zur Rücksichtnahme bezogen auf die Rechtsgüter und Interessen der jeweils anderen Partei, vgl. § 241 Abs. 2 BGB. Sie sollen das Integritätsinteresse des Vertragspartners schützen, wobei Inhalt und Umfang nach dem Schuldverhältnis und den Umständen des Einzelfalles ist bestimmen ist.