Ist Corona höhere Gewalt?
Mit Rundschreiben vom 23.03.2020 hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) gegenüber dem[...]
Bau- und Immobilienrecht
Ist der EU-Schwellenwert nicht erreicht, sind die Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) nicht anzuwenden. Die Regeln für das Vergabeverfahren richten sich sodann nach dem geltenden Haushaltsrecht des jeweiligen Auftraggebers. Dieses verweist in der Regel auf die VOB/A und die UVgO. Hier sind jedoch viele bundesländerspezifische Regelungen zu beachten.