20 Jahre Netzwerk Bauanwälte
In diesen Tagen wird das Netzwerk Bauanwälte 20 Jahre alt.
Vor 20 Jahren haben auf Baurecht spezialisierte[...]
Bau- und Immobilienrecht
Der Untersuchungsgrundsatz aus § 24 BVwVfG besagt, dass die Behörde den Sachverhalt von Amts wegen zu ermitteln hat und dabei Art und Umfang der Ermittlungen bestimmt, wobei sie an das Vorbringen und Anträge der Beteiligten nicht gebunden ist.