Bauüberwacher muss für Witterungsschutz sorgen
Immer wieder kommt es vor, dass während der Errichtung eines Bauwerks witterungsbedingte Schäden entstehen. Im[...]
Bau- und Immobilienrecht
Der Untersuchungsgrundsatz aus § 24 BVwVfG besagt, dass die Behörde den Sachverhalt von Amts wegen zu ermitteln hat und dabei Art und Umfang der Ermittlungen bestimmt, wobei sie an das Vorbringen und Anträge der Beteiligten nicht gebunden ist.