Zuschläge dürfen schon morgens früh erteilt werden
VK Bund, Beschluss vom 28.06.2021 - VK 2-77/21
§ 193 BGB enthält die sogenannte „Montagsfrist“ (wenn[...]
Bau- und Immobilienrecht
Eine Bietergemeinschaft ist ein Zusammenschluss von zwei oder mehr Einzelbietern, die im Rahmen einer Ausschreibung ein gemeinsames Angebot abgeben mit dem Ziel, den in einer öffentlichen nationalen oder EU-weiten Ausschreibung beschriebenen Auftrag zu erhalten und nach dem Zuschlag auszuführen.
Gesetzesgrundlage: § 43 Abs. 2 VgV und § 32 Abs. 2 UVgO sowie § 50 Abs. 2 SektVO sowie § 6 Abs. 3 Nr. 2 VOB/A-EU.