Die VOB/B 2016 (2/2016)
Die VOB/B 2016 - Sprengsatz – nicht nur für GroßbaustellenSeit dem 18.04.2016 gilt die neue[...]
Bau- und Immobilienrecht
Überschreitet ein Auftrag den sog. EU-Schwellenwert, ist er nach den gesetzlichen Vorgaben des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der hierauf beruhenden niederrangigen Vorschriften zu vergeben. Die Höhe des jeweiligen Schwellenwertes ist im § 106...