20 Jahre und ein Neuanfang
Auf den Tag genau ist es 20 Jahre her, dass sich Prof. Dr. Andreas Koenen[...]
Bau- und Immobilienrecht
Obliegenheit ist – in Abgrenzung zu Nebenpflichten – ein Gebot im eigenen Interesse, d.h. ein Handeln, das nicht erzwungen werden kann, aber zur Vermeidung von Rechtsnachteilen im Eigeninteresse geboten ist. Erzwungen werden können demgegenüber – subjektiv einklagbare – Rechtspflichten. Die...