Private Bauherren und VOB/B-Vertrag
Handwerker möchten den mit einem Bauherrn zu schließenden Bauvertrag häufig die Regelungen der VOB/B zugrunde[...]
Bau- und Immobilienrecht
Dem Realakt fehlt im Gegensatz zum Verwaltungsakt eine verbindliche Regelung, weshalb man diese Handlungsform auch als schlichthoheitliches Handeln bezeichnen kann. Der Realakt bezweckt keine Änderung der Rechtslage, sondern vielmehr einen tatsächlichen Erfolg. Beispielhaft für...