Enzyklopädie Baurecht

Kaskadenprinzip

Das deutsche Vergaberecht zeichnet sich durch das sog. „Kaskadenprinzip“  aus und unterliegt dabei einem stetigen Wandel. Das Kaskadenprinzip umschreibt die Hierarchie der Rechtsquellen im deutschen Vergaberecht.

Auf der ersten Ebene (dieser Normenhierarchie) stehen die EU-Richtlinien, die durch das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) auf der zweiten Ebeneumgesetzt werden (GWB-Novelle 2016). Dieses enthält die Rechtsgrundlage für die nähere Konkretisierung durch die Vergabeverordnung (VgV), die Sektorenverordnung (SektVO), die Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) und die Vergabeverordnungen für den Bereich Verteidigung und Sicherheit (VSVgV).

Während vor der Reform die VgV ihrerseits auf die Vergabe- und Vertragsordnungen VOB/A und VOL/A sowie auf die VOF (siehe Gesetze und Verordnungen) verwies und diesen dadurch rechtliche Verbindlichkeit verlieh, sind die VOL/A und die VOF nun in die VgV übernommen worden. Lediglich auf die VOB/A wird noch verwiesen (im Unterschwellenbereich ist die VOL/A bislang erhalten geblieben).

Unterhalb der Schwellenwerte sind zumindest die europäischen Rechtsgrundsätze (Transparenz, Gleichbehandlung, Diskriminierungsverbot) anwendbar. Im Übrigen gilt das Haushaltsrecht des Bundes bzw. des Landes und die Vergabe- und Vertragsordnungen, insbesondere (noch) der 1. Abschnitt der VOB/A sowie der VOL/A. Die VOF (für Architekten- und Ingenieurleistungen) war im Oberschwellenbereich in der VgV aufgegangen (Abschnitt 6 der VgV).