Rechtsschutz im Unterschwellenbereich: Es gibt ihn, aber nicht in allen Fällen.
Rechtsschutz im Unterschwellenbereich? Auftraggeber und Bieter scheinen sich einig zu sein: Rechtsschutz in diesem Bereich gibt[...]
Bau- und Immobilienrecht
Dem Realakt fehlt im Gegensatz zum Verwaltungsakt eine verbindliche Regelung, weshalb man diese Handlungsform auch als schlichthoheitliches Handeln bezeichnen kann.
Der Realakt bezweckt keine Änderung der Rechtslage, sondern vielmehr einen tatsächlichen Erfolg. Beispielhaft für einen Realakt ist die Teilnahme der Polizei am Straßenverkehr.