BauO NRW (2018)
Die Bauordnung NRW 2018 ist zum 1. Januar 2019 in Kraft getreten. Damit hat das[...]
Baurecht in der anwaltlichen Praxis
Die am Bau Beteiligten können die Feststellung von Tatsachen, die für einen Bauprozess erforderlich sind, nicht nur in eigener Regie vorbereiten durchführen (Schiedsgutachten). Sie können die – im Falle eines späteren Rechtsstreits ggf. erforderlich werdende – Beweisauf- nahme auch durch die ordentlichen Gerichte durchführen lassen, und zwar durch Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens. In diesem Fall hat – durch die mit der Antragsschrift einher gehende Formulierung der Beweisfragen – vor allem der Antragsteller Einfluss auf die Gestaltung des Beweisverfahrens.