Selbständiges Beweisverfahren
Die am Bau Beteiligten können die Feststellung von Tatsachen, die für einen Bauprozess erforderlich sind, nicht nur in eigener Regie vorbereiten durchführen (Schiedsgutachten). Sie können die – im Falle eines späteren Rechtsstreits ggf. erforderlich werdende – Beweisauf- nahme auch durch die ordentlichen Gerichte durchführen lassen, und zwar durch Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens. In diesem Fall hat – durch die mit der Antragsschrift einher gehende Formulierung der Beweisfragen – vor allem der Antragsteller Einfluss auf die Gestaltung des Beweisverfahrens.