Das scharfe Schwert des Schadensersatzes im Vergaberecht (Teil 1)
Der Schadensersatz im Bereich der Oberschwelle nach § 181 GWB
Vergabestellen können einiges an Ärger durchmachen,[...]
Bau- und Immobilienrecht
Der Architektenvertrag ist eine rechtsverbindliche Vereinbarung zwischen Architekt und Bauherr über die Erbringung von – in der Regel vergütungspflichtigen – Architektenleistungen. Vom Begriff des Architekten sind alle Personen erfasst, die Architektenleistungen erbringen, ohne dass es auf deren Qualifikation bzw. Zugehörigkeit zu einer Architektenkammer ankommen würde (vgl. zu den Auswirkungen einer „fehlenden“ Zulassungsbeschränkung im Zusammenhang mit der Vereinbarkeit der HOAI mit Europarecht: EuGH-Urteil vom 04.07.2019).