Fördermittel sicherer verwenden: Vorzeitiger Maßnahmebeginn bei Planungsleistungen
Ein für die Praxis erhebliches Problem im Zusammenhang mit Fördermitteln ist der Grundsatz des Verbotes[...]
Bau- und Immobilienrecht
Die Baugestaltungssatzung ist ein Mittel der Gemeinden, auf die bauliche Gestaltung Einfluss zu nehmen. Dabei können sie sich einerseits auf Gebäude beziehen und Regelungen für Dacheindeckungen, Anstriche, Fensterausführungen, der Zulässigkeit von Solaranlagen etc. treffen. Darüber hinaus können sie aber auch Regelungen für Werbeanlagen oder die Gestaltung von Freibereichen treffen. Baugestaltungssatzungen dienen also der Pflege des Ortsbildes, sind gegenüber Vorgaben des Denkmalschutzes jedoch nachrangig.