Der schlechtleistende Auftragnehmer auf der Baustelle
Wie der Auftragnehmer auf die Baustelle kommt: durch Teilnahme an einer Öffentlichen/offenen Ausschreibung
in der Bieterrunde gelangt[...]
Bau- und Immobilienrecht
Die Baugestaltungssatzung ist ein Mittel der Gemeinden, auf die bauliche Gestaltung Einfluss zu nehmen. Dabei können sie sich einerseits auf Gebäude beziehen und Regelungen für Dacheindeckungen, Anstriche, Fensterausführungen, der Zulässigkeit von Solaranlagen etc. treffen. Darüber hinaus können sie aber auch Regelungen für Werbeanlagen oder die Gestaltung von Freibereichen treffen. Baugestaltungssatzungen dienen also der Pflege des Ortsbildes, sind gegenüber Vorgaben des Denkmalschutzes jedoch nachrangig.