Zuschläge dürfen schon morgens früh erteilt werden
VK Bund, Beschluss vom 28.06.2021 - VK 2-77/21
§ 193 BGB enthält die sogenannte „Montagsfrist“ (wenn[...]
Bau- und Immobilienrecht
Im Bauinsolvenzrecht geht es um die rechtlichen Fragestellungen des Gläubigers im Zusammenhang mit der (drohenden) Insolvenz des Vertragspartners eines Bau- oder Planervertrages (Architekten/Ingenieur). Im Vordergrund steht also die Sicht der am Bau Beteiligten. Welche Möglichkeiten und Grenzen gibt es für Gläubiger, insolvenzbedingte Forderungsausfälle