Enzyklopädie Baurecht

Abnahme

Die (rechtsgeschäftliche) Abnahme des Werkes ist – neben der Zahlung der Vergütung (§ 631 BGB) – im Werk-, Bau– und Architektenvertragsrecht eine Hauptleistungspflicht (3.) des Auftraggebers (AG) bzw. des Bauherrn. Zur Abnahme, die erhebliche Auswirkungen...

Abnahme des Gemeinschaftseigentums

Vor allem bei größeren, von Bauträgern errichteten Objekten im Geschosswohnungsbau steht die Abnahme des Gemeinschaftseigentums im Brennpunkt widerstreitender Interessen. Während Bauträger an einer einzigen – ggf. mit allen Erwerbern oder gar mit Dritten (z.B....

Abnahmearten

Abnahme im Sinne des § 640 BGB bzw. § 12 VOB/B ist nur die rechtsgeschäftliche Abnahme sowie die dieser gleichgestellte fingierte Abnahme; nur diese führen die Abnahmewirkungen herbei. Im baupraktischen Sprachgebrauch wird der Begriff...

Abnahmeformen

Je nach Vereinbarung und/oder tatsächlichem Verhalten variieren die Formen der Abnahme. So kann die „rechtsgeschäftliche“ Abnahme ausdrücklich (1.) oder konkludent (4.) erfolgen. Gesondert vereinbart wird in vielen Fällen eine förmliche Abnahme (2.). Das BGB und die...

Abnahmereife

Unter „Abnahmereife“ wird (umgangssprachlich) der Zustand eines Werkes verstanden, der den Besteller bzw. Auftraggebers eines Werkvertrages zur Abnahme des vom Unternehmer bzw. Auftragnehmer erbrachtes Werkes verpflichtet. Dies ist dann der Fall, wenn das das Werk...