Mängelrechte aus § 634 BGB: Geltendmachung vor Abnahme des hergestellten (Bau-)Werks
Grundsatzentscheidung des BGH zur Frage, ob Mängelrechte aus § 634 BGB bereits vor Abnahme des hergestellten (Bau-)Werks[...]
Ratgeber für Bauherren, Planer und Bauunternehmer
Staat und Verwaltung müssen die Möglichkeit haben, gegen sog. „Schwarzbauten“ einzuschreiten. Andernfalls ist weder eine geordnete städtebauliche Entwicklung möglich noch kann ein Bestand an baulichen Anlagen garantiert werden, von dem keine Gefahren für die...