Die BIM-Methode (3/2016)
Planen und Bauen braucht keinen Gesetzgeber
Kaum ein Begriff der Bauwirtschaft ist so aktuell wie der[...]
Bau- und Immobilienrecht
Unter Bestandsschutz versteht man den Schutz baulicher Anlagen vor nachträglichen bauaufsichtlichen Maßnahmen aufgrund geänderter bauplanungsrechtlicher Anforderungen. Er folgt aus dem Schutz des Eigentums nach Art. 14 GG und korrespondiert mit der Legalisierungswirkung einer Baugenehmigung....
Im Werk- und Bauvertragsrecht des BGB ist der Besteller derjenige, der bei seinem Vertragspartner, dem „Unternehmer“ gegen Vergütung bestellt, §§ 631, 650a BGB.