20 Jahre Netzwerk Bauanwälte
In diesen Tagen wird das Netzwerk Bauanwälte 20 Jahre alt.
Vor 20 Jahren haben auf Baurecht spezialisierte[...]
Bau- und Immobilienrecht
Das Gemeinschaftseigentum ist das Grundstück sowie die Teile, Anlagen und Einrichtungen des Gebäudes, die nicht im Sondereigentum oder im Eigentum eines Dritten stehen, § 1 Abs. 5 Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum bilden somit das Wohnungseigentum....