BauO NRW (2018)
Die Bauordnung NRW 2018 ist zum 1. Januar 2019 in Kraft getreten. Damit hat das[...]
Bau- und Immobilienrecht
Das Gemeinschaftseigentum ist das Grundstück sowie die Teile, Anlagen und Einrichtungen des Gebäudes, die nicht im Sondereigentum oder im Eigentum eines Dritten stehen, § 1 Abs. 5 Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum bilden somit das Wohnungseigentum....