Die Leistungsbeschreibung – eindeutig, umfassend und keine Produktvorgabe
Fehler und Unklarheiten in der Leistungsbeschreibung gehen zu Lasten des Auftraggebers
Behebung von Fehlern im Leistungsverzeichnis
Es[...]
Bau- und Immobilienrecht
Der Grundsatz der Produktneutralität schränkt das Leistungsbestimmungsrecht des öffentlichen Auftraggebers ein, denn eine Einschränkung auf ein bestimmtes Verfahren, eine bestimmte Produktion, Marke etc. ist dem Grunde nach unzulässig. Ausnahmsweise sind jedoch solche Verweise zulässig,...